Die Gruppe der Chemiker und
anderen Naturwissenschaftler der
technischen Intelligenz der DDR

Aufgrund von Forderungen der Chemiker in den großen Chemiebetrieben Mitteldeutschlands wurde bereits 1950 mit der Zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVI tech) das allererste Zusatzversorgungssystem der DDR geschaffen, um der Abwanderung der Chemiker in den Westen zu begegnen. Dieses Zusatzversorgungssystem wurde mit dem AAÜG von 1991 als Zusatzversorgungssystem Nr. 1, Anlage 1 zu § 1 AAüG in die gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik überführt. Ohne die eigentlich grundsätzlich vorgeschriebene Sachermittlung der Vorinstanzen und entgegen den maßgeblichen Regelungsnormen des DDR-Gesetzgebers wurde durch die falsche, seit vielen Jahren auch eindeutig widerlegte BSG-Rechtsprechung von 2001 (Urteil B 4 RA 107 / 00 R vom 12. 06. 2001) der Hauptzielgruppe der Verordnung von 1950 und der zugehörigen 2. DB zur VO AVI tech von 1951, den in den DDR-VEB tätig gewesenen Chemikern und anderen Naturwissenschaftlern, der gesetzmäßige Anspruch auf die AVI tech abgesprochen. Eigenartigerweise wurde am gleichen Tag, völlig entgegen dem selbsterlassenen Neueinbeziehungsverbot und entgegen allen Regeln der deutschen Sprache, einer anderen
Berufsgruppe, den Fachschulökonomen, der Anspruch auf die AVI tech zugesprochen, obwohl diese in der DDR überhaupt nicht zur technischen Intelligenz gehörten. Das BSG aber urteilte, In der Wortverbindung käme „Ing.“ vor, damit seien sie Ingenieure. Die zentral gesteuerte Judikative der BRD war aber, trotz vorgelegter neuer klarer Beweisdokumente danach absolut nicht bereit, die eindeutig falsche, sogar völlig widersprüchliche BSG-Rechtsprechung zu korrigieren. In der danach einzig zugelassenen Revisionsverhandlung beim BSG 2007 weigerte sich der BSG-Richter sogar, die maßgeblichen Gesetze überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. Das hatte mit „Rechtsprechung“ in einem Rechtsstaat nichts zu tun; das ist Willkür. Selbst Sozialrichter bei den LSG erklären inzwischen in Verhandlungen dass sie den Chemikern eigentlich Recht geben müssten; sie können ihnen aber keins geben; sonst kriegen sie das Urteil um die Ohren gehauen. Die Kläger sollten sich an die Politik wenden. Seit über 20 Jahren wenden sie sich an die Politik. Meist wurde, sogar bis in höchste Ebenen, Unterstützung signalisiert. Sogar in Bundestagsprogrammen von Parteien wurden Versprechungen für politische Regelungen aufgenommen. Umsetzung? Bis heute Fehlanzeige! Konsequenzen dieses diskriminierenden Ausschlusses von der AVI tech: Die Hauptzielgruppe des DDR-Normgebers war plötzlich widerrechtlich von der AVI tech ausgeschlossen. Seit 1990 umfassten die Rentenjahrgänge dieser Berufsgruppe durchschnittlich ca. 7.120 Naturwissenschaftler (NW). Lt. Angabe der DRV Bund entgingen diesen durch die BSG-Urteile im Durchschnitt 4 Entgeltpunkte! Das entspricht einem Rentenverlust von z. B. 1.080 Euro/Jahr im Jahre 2002 ansteigend bis auf 1.800 Euro/Jahr im Jahr 2023. Es gibt aber lt. DRV Bund (A. Ganske Gerhardt) auch viele betroffene NW, bei denen der Rentenverlust noch deutlich höher liegt: bis 416 Euro/Monat, entsprechend 5000 Euro/Jahr. Jedem Naturwissenschaftler wurden damit über 30.000 Euro seiner eigentlich gesetzlichen Rentenansprüche nicht gewährt. Der Bund hat somit bisher über 200 Mio. Euro durch die diskriminierende rentenrechtliche Enteignung der Chemiker und anderen Naturwissenschaftler „gespart“.
Schon im Jahr 2002 hatten sich viele „Initiativgruppen“ gebildet und unter der Regie des „Zentralen Arbeitskreises der Initiativgruppen AVI tech“ um ihr Recht gekämpft. Inzwischen werden die Aktivitäten dieser und weiterer Berufsgruppen in der Arbeitsgruppe Renten beim Seniorenrat Halle koordiniert. Seit 2019 arbeiten diese Gruppen aktiv am „Runden Tisch Rentengerechtigkeit“.