Gruppe ehemaliger DDR-Leistungssportler

Bei den DDR-Leistungssportlern, die Kürzungen bei der Berechnung ihrer Rente hinnehmen müssen, handelt es sich um Sportler, die während ihrer aktiven Leistungssportzeit ein Direktstudium an Universitäten sowie Hoch- und Fachschulen absolvierten.
Aufgrund der zeitlichen Belastung durch Training und Wettkämpfe war es ihnen nicht möglich, das Studium in der für alle Studenten verbindlich vorgegebenen Regelstudienzeit abzuschließen. Auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen war es für diese Leistungssportler möglich, die Regelstudienzeit in Abhängigkeit von der individuellen Trainings- und Wettkampfbelastung zu verlängern, was zu Studienverlängerungen von durchschnittlich 4 Jahren führte.

Diese über die Regelstudienzeit hinausgehenden Verlängerungszeiten werden den Betroffenen heutebei der Rentenberechnung nicht anerkannt, obwohl sie nach Ablauf der Regelstudienzeit beruflich, finanziell und sozial so gestellt waren, als würden sie bereits in ihrem späteren Beruf arbeiten.

Grundlage für diese Regelungen waren zentrale staatliche Vereinbarungen des Staatssekretariats für Körperkultur und Sport (StKS) mit dem zuständigen Fachministerium, die jedem Sportler verbindlich zusicherten, dass ihm keine Nachteile im Verhältnis zu Nichtleistungssportlern entstehen, die ihr Studium in der Regelstudienzeit absolvierten.

Diese Regelungen blieben auch in den Regierungen Modrow und de Maiziere bis zur Abwicklung des DDR-Leistungssports weiter in Kraft. Das heißt, alle, die mit der Überführung der DDR-Leistungskader in das bundesdeutsche Sportsystem befasst waren, haben diese Regelungen gekannt. Trotzdem gab es sowohl im Einigungsvertrag als auch den Rentenüberleitungsgesetzen keine Regelungen für die Anerkennung der Studienverlängerungszeiten bei der Rentenberechnung.

Heute können die o.g. Ministerratsbeschlüsse und die dazu gehörigen Arbeitsrichtlinien im Bundesarchiv eingesehen werden. Dem Ministerium für Arbeit und Soziales sowie der Deutschen Rentenversicherung wurden entsprechende Kopien zur Kenntnis gegeben. Es fehlt aber bis heute der politische Wille, notwendige Änderungen zugunsten der DDR-Sportler in der Rentengesetzgebung vorzunehmen.

Allen anderen DDR-Leistungssportlern, die in Betrieben (Trägerbetriebe) ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis hatten bzw. die in den nicht zivilen Sportclubs der Sportvereinigung Dynamo und der Armeesportvereinigung, die dem Ministerium des Innern, dem Ministerium für Staatssicherheit und dem Ministerium für Nationale Verteidigung unterstanden, organisiert waren, wird ihre gesamte Leistungssportzeit bei der Rentenberechnung anerkannt.

Diese Benachteiligung der Studenten-Leistungssportler ist völlig unakzeptabel, da ausreichend Dokumente zum Nachweis und zur Glaubhaftmachung der ihnen verbindlich zugesagten Rentenansprüche vorgelegt wurden. Außerdem ist es ungerecht und diskriminierend im Vergleich zu ihren o.g. Sportlerkollegen.