Gruppe der in der DDR geschiedenen Frauen
Louise-Otto-Peters-Preisverleihung 2021
(Quelle: Stadt Leipzig)
Louise-Otto-Peters-Preisverleihung 2021
(Quelle: Stadt Leipzig)
Wir sind Frauen, die nach DDR-Recht geschieden wurden, und deren Rentenansprüche durch die Wiedervereinigung grundlegend geändert wurden.
Nachdem die Rentenregelung für die in der in der DDR geschiedenen Frauen im Einigungsvertrag “vergessen” wurde, beseitigte der Gesetzgeber mit Anwendung des Sozialgesetzbuches VI (Westrentenrecht) ab dem 01. Januar 1997 den Eigentums-, Bestands- und Vertrauensschutz für Alterssicherungsansprüche der geschiedenen Frauen aus der DDR mit dem Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) für immer.
Diese DDR-frauenspezifische Diskriminierung führte zur Ungleichbehandlung gegenüber westdeutschen Geschiedenen. Für die in der DDR-Geschiedenen hatte dies eine erhebliche unveränderliche Rentenkürzung zur Folge.
Durch die Vorteile, die Frauen beim Erwerb von Rentenanwartschaften in der DDR hatten, waren sie nicht auf einen Versorgungsausgleich angewiesen. Aber nach der Wiedervereinigung wurde ihnen die Möglichkeit versagt, ihre Karriere fortzusetzten und angemessen ins Rentensystem einzuzahlen, so dass die meisten an oder geringfügig über der Armutsgrenze leben müssen und nicht einmal einen Anspruch auf eine Einmalzahlung aus dem Härtefallfond haben. Das betrifft geschätzt ca. 98% von Ihnen.
Außerdem verloren sie neben ihrer gesellschaftlichen Identität meist auch ihren Arbeitsplatz, sie mussten Karriereknicke hinnehmen und trotz guter fachlicher Ausbildung für einen Mindestlohn arbeiten in Bereichen, für die sie weit überqualifiziert waren.
Nachdem viele engagierte Frauen jahrelang vergeblich im Alleingang versucht hatten, auf diese Ungerechtigkeit aufmerksam zu machen, werden wir jetzt gemeinsam im Verein „Runder Tisch Rentengerechtigkeit e.V." entschlossen, die uns versagten Ansprüche durchzusetzen.
Unser Ziel ist es, die Bundesregierung zur Anerkennung der Lebensleistung für die in der DDR geschiedenen Frauen zu bewegen. Die Lösung kann eine angemessene Einmalzahlung zur Rente aus einem Gerechtigkeitsfonds sein.