Gruppe Deutsche Post 

Wir vertreten hier die noch verbliebenen ca.100.000 anspruchsberechtigten Postler der DDR auf die gesetzlich verbindliche Zusatzversorgung laut Versorgungsordnung der Deutschen Post vom 31.Mai 1973.

Zur Erklärung hier die gesetzlichen Grundlagen zum Rentenrecht der DDR
- für alle sozialpflichtversicherten Werktätigen galt die Sozial- Versicherungsordnung (SVO).
- für Mitarbeiter der Deutschen Post galt die Postdienstverordnung (PDVO) lt. Gesetzblatt I Nr.25 Seite 222 der DDR
- Die da lautet: Die Versorgung wird anstelle eines gleichartigen Anspruchs auf
Rente der Sozialversicherung gewährt.
Mit einem Steigerungssatz in Höhe von 1,5% im Gegensatz zum Steigerungssatz von 1% in der allgemeinen Rentenberechnung der Sozialversicherung. Voraussetzung war eine mindestens 10-jährige ununterbrochene Dienstzeit.

Damit sollte das gut ausgebildete Personal gehalten werden, denn die Mitarbeiter
der DP waren im Lohnsystem der DDR an letzter Stelle der Entlohnung eingeordnet. Das waren Bedienstete als Briefträger, im Schalterdienst, als Telefonistinnen im Fernamt, Monteure im Fernmeldebau und Techniker im Fernmeldewesen sowie im Rundfunk und Fernsehen. Alle Genannten standen in einem besonderen Dienstverhältnis, welches in der Postdienstverordnung geregelt war. Dort war alles ähnlich dem Beamtenrecht festgelegt.