Gruppe der Bergleute in der Braunkohleveredelung

Am 01.01.1967 wurde den Bergleuten ihre erarbeitete gesetzlich sanktionierte Zusatzversorgung „bergmännische Tätigkeit“ nach RVO §34, §41(1) Buchstabe i) in Verbindung mit §35(1) ohne Begründung und Verständigung der Betroffenen kalt enteignet. Einzelbeschwerden und Gerichtsverfahren führten nicht zum Ziel auch auf Grund der neuen Gesetzeslage und deren Unkenntnis nach 1990, so dass nur gemeinsam gegen die soziale Enteignung und Diskriminierung der Lebensarbeitsleistung der Bergleute in Widerspruch gegangen werden konnte. Im Sommer 1967 wurde am ehemaligen Arbeitsort und Veredlungsstandort der Braunkohle  in Espenhain die lose Solidargemeinschaft Braunkohleveredlung mit 600 Teilnehmern ins Leben gerufen. 

Über den Kontakt zu den Krankenschwestern, den ebenfalls gesetzliche Rentenzusagen abgesprochen wurden, führte der Weg zum BRH, der Vertreter im Bundestag hatte.  Parallel wurde der Kontakt zur SPD, Linke und Grüne aufgebaut, mit der FDP kam es zu keinen tragenden Kontakt. Im Jahr 2005 wurde der Kontakt zum BRH wegen mangelhafter Leistung und hohen Beitragsleistungen eingestellt. Im gleichen Jahr kam es zum Gespräch mit dem Vorstand der Knappschaft, der bis heute kein Ergebnis brachte. 

Mit Hilfe der SPD MdB Schaaf und MdB Tiefensee konnte das Gerichtsurteil zur Anerkennung zur Montanunion gegen den Widerstand der Knappschaft umgesetzt werden. Geführte Gerichtsverfahren an Arbeits- u. Sozialgerichten führten nicht zum Ziel, da nach dem Einigungsgesetz die Bundesregierung den Bestandsschutz nicht in den Sozialgesetz übernahm und damit die Gerichte keine Rechtsbasis hatten. 

Im Jahr 2017 trat die SG dem Runden Tisch Leipzig bei, um die Rechtsforderung der Anerkennung der Zusatz- u. Sonderrenten zu forcieren. 

Nach dem Eingeständnis der Bundesregierung am 18.11.2022 der Nichtumsetzung der Sonder- u. Zusatzrenten nach Einigungsvertrag wäre der erste Schritt eine Korrektur im Sozialgesetz VI erforderlich gewesen, was Dr. Norbert Blüm CDU für die Bergleute schon 2003 einforderte. Nur über diese Brücke der Korrektur im Sozialgesetz und der Anwendung SGB X § 44 können noch die Rechte der Bergleute befriedigt werden. 

Die Mitglieder wurden über den aktiven Arbeitsstand der SG in einer jährlichen Mitgliederversammlung informiert, wo auch jeweils Vertreter der Politik eingeladen wurden. Der Rechtskampf wurde in drei Bänden dokumentiert, die jedem Mitglied übergeben wurden. Nach der Schaffung des HFF 01 wurden jedem Mitglied die notwendigen Antragsunterlagen persönlich übergeben und aufgefordert den Antrag zu stellen. Die Information der Mitglieder erfolgt über Unterverteiler, so dass die noch lebenden 360 Mitglieder über den aktuellen Rechtskampf informiert werden.

Die lose Solidargemeinschaft wird durch den gewählten Vorstand durch Dipl.-Ing. Günter Freitag als Sprecher und Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Wolf als Vorsitzender seit 26 Jahren geführt und gegenüber Dritten vertreten.

Ab 31.06.2023 ist die Solidargemeinschaft dem Verein „Rentengerechtigkeit e.V.“ als 
Mitglied beigetreten, wodurch der politische und juristische Rechtskampf optimal und qualitativ weiter geführt wird.