Gruppe der Balletttänzer*innen

Balletttänzer(innen) geben nicht auf
 

In jedem einigermaßen zivilisierten Land auf der Welt gibt es eine Übergangsregelung für Ballettberufler, da dieser Ausnahmeberuf nicht bis zum Rentenalter ausgeübt werden kann. Für Ballettberufler in der DDR galt diese Regelung per Gesetz, in den alten Bundesländern per Münchner Künstlerversicherung.

Nach der Wiedervereinigung wurde diese berufsbezogene Zuwendung für ehemalige DDR-Balletttänzer(innen) ersatzlos gestrichen. Die Politik hatte dieses Unrecht abgeschoben auf die Instanzenschiene. Die Ballettberufler aus dem Osten schlossen sich zusammen, 1992 reichten wir Klage ein.

Über 20 Jahre lief diese Klage durch alle Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof. Die Urteile glichen alle wie ein Ei dem anderen, die Richter lehnten sich zurück, weil die Gesetzesgrundlage nicht eindeutig war. Im Einigungsvertrag stand, dass diese aus DDR-Zeiten stammende Versorgung, bis zum 31.12. 1991 anzuwenden sei. Das hieß, dass danach eine andere Lösung für uns erschaffen werden müsse. Sie wurde geschaffen: Sie hieß "Ungerechtfertigte Leistung", (wie bitte!) wir wurden quasi über Nacht enteignet.

Die SPD mahnte, hier sei Handlungsbedarf. Alle Konstrukte liefen ins Leere. Nur die LINKE, damals noch PDS, befasste sich mit diesem Unrecht. Leider wurden diese Bemühungen von den anderen Parteien zu dieser Zeit ignoriert. Und eine neue Gesetzesgrundlage, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, wurde bis heute nicht geschaffen.

Das Unrecht besteht nach wie vor.
Den Ballettberuflern gingen seit 31.12.1991 pro Person dadurch ca. 200.000,00 Euro (schon umgerechnet) verloren. Nach 15-20 Jahren Ballettberuf sieht es im Alter von ca. 40 Jahren schlecht aus für die Möglichkeit der Qualifizierung in einem anderen Beruf. Das hat einschneidende finanzielle Auswirkungen für jeden einzelnen. Ansparungen für das Rentenalter waren ausgeschlossen, schon der der Ballettberuf davor gab das nicht her bei den geringen Gagen in der DDR.

Als Wiedergutmachung für die Anerkennung der Lebensleistung in diesem Ausnahmeberuf, der verminderten Lebensqualität in den Jahren bis zum Rentenalter und die entgangenen Rentenpunkte, dafür wäre es gerechtfertigt, den Betroffenen eine Abfindung von 20.00, 00
Euro aus dem Bundesetat zu zahlen.

Es betrifft ca. 500 Altersrentner, sie sind namentlich in unserer Interessengemeinschaft
erfasst.

Monika Ehrhardt-Lakomy Hadmut Fritsche
Vorstand der Interessengemeinschaft ehemalige Ballettberufler