Satzung &
Mitglied werden
Auf dieser Seite finden Sie die Satzung des Verein Runder Tisch Rentengerechtigkeit e.V. sowie weiter unten den Aufnahmeantrag um Mitglied des Vereins zu werden.
Satzung
Untenstehend finden Sie die aktuelle Satzung des Verein Runder Tisch Rentengerechtigkeit e.V.
Aufnahmeantrag
Unsere Bankverbindung für die Überweisung Ihres Mitgliedsbeitrages lautet:
Deutsche Skatbank, VR-Bank Altenburger Land eG
Kontoinhaber: Runder Tisch Rentengerechtigkeit e.V.
IBAN: DE40 8306 5408 0005 3536 29
BIC: GENODEF1SLR
Die Mitgliedsbeiträge sind alljährlich bis zum 30.04. zu zahlen.
Höhe der Mitgliedsbeiträge
1. Ordentliche Mitglieder (OM)
Im Beitrittsjahr: Aufnahmegebühr in Höhe von 24,00 EUR
Folgejahre: Mitgliedsbeitrag jeweils in Höhe 24,00 EUR
2. Fördermitglieder (FM)
Im Beitrittsjahr: Aufnahmegebühr in Höhe von 12,00 EUR
Folgejahre: Mitgliedsbeitrag jeweils in Höhe 12,00 EUR
Mitglieder mit einem Renteneinkommen in Höhe des Bürgergelds zahlen jeweils nur den halben Beitrag.
Unser Verein wird aktuell noch nicht als gemeinnütziger Verein geführt. Die Bestätigung vom Finanzamt liegt noch nicht vor. Wir können daher auch keine Spendenquittung ausstellen.
Der Vorstand
Den Aufnahmeantrag und das SEPA-Lastschriftmandat für den Verein Runder Tisch Rentengerechtigkeit e.V. finden Sie hier: